Inspire Medical Systems Europe GmbH
Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die „Vereinbarung") zwischen Ihnen (dem „Arzt") und der Inspire Medical Systems Europe GmbH („Inspire") dar; der Arzt und Inspire zusammen die Parteien („Parteien“).
Inspire stellt eine Software zur Unterstützung des Arztes bei der Erstellung medizinischer Dokumentationen und von Arztbriefen bereit ("Services"), die über eine Plattform ("Plattform") zugänglich ist. Mit Hilfe der Services kann ein Textbaustein über die im Einzelfall erfolgten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen im Rahmen der Behandlung der Obstruktiven Schlafapnoe („OSA“) erzeugt werden, den der Arzt zur Integration in die / den im Übrigen von ihm eigenständig zu erstellende(n) medizinische Dokumentation / Arztbrief nutzen kann. Die Services selbst erstellen nicht automatisiert eine medizinische Dokumentation oder Arztbriefe und bieten dies auch nicht an. Vielmehr unterbreitet die bereitgestellte Software anhand der vom Arzt eingegebenen Daten lediglich Formulierungsvorschläge für die Erstellung eines Textblocks zu den im Einzelfall ergriffenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Aus den in der Eingabemaske abgefragten und vom Arzt eingegebenen Daten werden dabei vollständige Sätze gebildet.
Diese Vereinbarung beschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Services. Durch die Nutzung der Services akzeptiert der Arzt diese Vereinbarung und ist an die nachfolgenden Bestimmungen gebunden:
1. Die Beziehung des Arztes zu Inspire und diesen Nutzungsbedingungen
1.1. Der Arzt nimmt zur Kenntnis, dass die Plattform nicht durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/745 über Medizinprodukte reguliert wird und dass die Services (einschließlich der Plattform) in keiner Weise medizinische Beratung oder Befunderstellung für den Arzt oder tatsächliche oder potentielle Patienten („Patienten“) darstellen. Der Arzt ist in jedem Fall verpflichtet, Formulierungsvorschläge der Software sorgfältig zu prüfen und darf diese nicht ungeprüft übernehmen.
1.2. Der Arzt erkennt an:
a) die Services werden lediglich als Unterstützung bei der Erstellung der medizinischen Dokumentation und des Arztbriefes im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeiten bereitgestellt;
b) im Verhältnis zu Inspire trägt der Arzt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Kommunikation mit den Patienten und etwaigen Mit-, Nach- oder Weiterbehandelnden; das gilt insbesondere für die Anamnese, die Diagnostik und Befundung, die Therapieentscheidung und alle weiteren ärztlichen und medizinischen Tätigkeiten in Übereinstimmung mit seiner ärztlichen Zulassung und allen geltenden rechtlichen oder behördlichen Anforderungen an die Ausübung der Heilkunde.
1.3. Die Software dient lediglich der Datenverarbeitung und prüft keine medizinischen Sachverhalte, insbesondere nicht die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Behandlungsleistungen. Es wird keine medizinische Einordnung des einzelnen Behandlungsfalles durch die Software vorgenommen. Die Software gibt keine medizinischen Empfehlungen ab.
1.4. Die Nutzung der Services ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung des erzeugten Textblocks auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Letztverantwortung für die Dokumentation trägt alleine der Arzt. Inspire übernimmt keine Haftung dafür, dass der mit Hilfe der Services erzeugte Textblock mit geltenden regulatorischen oder sonstigen rechtlichen Anforderungen konform, vollständig oder inhaltlich korrekt ist. Der Arzt erkennt an, dass er durch die Nutzung der Services keine (Dokumentations-) Verpflichtungen an Inspire delegiert.
1.5. Der Arzt versichert, dass er die Befugnis hat, diese Vereinbarung mit Inspire einzugehen und dass sämtliche Nutzung der Services in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen erfolgt.
2. Beschreibung der Services
Die Services umfassen Hosting der Plattform, Bereitstellung von automatisierter Software und eines anwendungsbasierten Tools über die Plattform, um den Arzt bei der Erstellung medizinischer Dokumentationen und / oder des Arztbriefes für Patienten zu unterstützen und andere Dienstleistungen / Funktionen, die Inspire nach eigenem Ermessen im Rahmen der Services zur Verfügung stellt.
3. Allgemeine Bestimmungen zu den Services
3.1. Die Services umfassen nicht die automatisierte Erstellung von medizinischer Dokumentation und / oder von Arztbriefen. Die Services unterstützen den Arzt lediglich bei der Erstellung eines Textblocks zu den im Einzelfall ergriffenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen im Rahmen der Behandlung der OSA im konkreten Einzelfall. Die Nutzung der Services ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung der Dokumentation auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Letztverantwortung für die Dokumentation trägt alleine der Arzt.
3.2. Der Arzt nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Inspire keine Beziehung zu den Patienten im Hinblick auf die Inanspruchnahme von medizinischen Dienstleistungen unterhält. Der Arzt darf Inspire nicht als Erbringer einer solchen Dienstleistung benennen oder darauf verweisen.
3.3. Der Arzt darf nicht:
a) Dritten den Zugang zu den Services oder deren Nutzung gestatten oder diese im Namen Dritter nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung erlaubt wird;
b) versuchen, sich Zugang zum Quellcode der Services zu verschaffen oder eine in den Services enthaltene Software (außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang) zurückzuentwickeln, zu verändern oder zu entschlüsseln (sog. Reverse Engineering), um Zugang zu vertraulichen Informationen zu erlangen; oder
c) die Services dazu nutzen, um Inhalte hochzuladen, einzustellen oder zu veröffentlichen, die die Rechte am geistigen Eigentum oder die Datenschutzrechte anderer Personen verletzen, die obszön, diskriminierend, wissentlich falsch oder verleumderisch sind.
3.4. Für die Bearbeitung etwaiger Patientenbeschwerden betreffend die mit Hilfe der Services erstellte Dokumentation und / oder den Arztbrief ist allein der Arzt verantwortlich.
3.5. Um die Services zu nutzen, muss der Arzt eine E-Mail-Adresse eingeben und ein Passwort für den Zugang zur Plattform erstellen. Inspire lehnt ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung für die Sicherheit eines vom Arzt gewählten Passworts ab und gibt keine Zusicherung oder Garantie, dass das Passwort nicht von unbefugten Dritten missbraucht werden kann.
3.6. Inspire ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der Services ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu übertragen. Die Unterauftragnehmer sind vertraglich an die Datenschutzbestimmungen von Inspire gebunden und zur Geheimhaltung verpflichtet.
4. Geistiges Eigentum
4.1. Der Arzt erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Inspire und / oder seine Lizenzgeber Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Services, einschließlich der Plattform, sind. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen angegeben, gewähren diese dem Arzt keine Rechte an oder in Bezug auf Urheberrechte, Nutzungsrechte Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsnamen, Marken (eingetragene oder nicht eingetragene) oder anderen geistigen Eigentumsrechten oder Lizenzen in Bezug auf die Services.
4.2. Der Arzt erhält für die Dauer dieser Vereinbarung ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht, um auf die Services (einschließlich der Plattform) zugreifen zu können und diese ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen zu verwenden.
5. Datenschutz / Auftragsverarbeitung
5.1. Die Parteien erkennen an, dass der Arzt für sämtliche personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO („personenbezogene Daten“), die er bei Nutzung der Services verwendet, Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Inspire ist hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
5.2. Die Parteien erkennen an, dass die Arten von personenbezogenen Daten, die gemäß dieser Vereinbarung verarbeitet werden (einschließlich des Gegenstands, der Dauer, der Art und des Zwecks der Verarbeitung und der Kategorien der betroffenen Personen), in diesem Abschnitt näher aufgeführt sind:
a) Gegenstand der Verarbeitung sind personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Services von Inspire für den Arzt verarbeitet werden;
b) die Dauer der Verarbeitung endet frühestens mit der Beendigung dieser Vereinbarung gemäß seinen Bestimmungen oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verarbeitung für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen einer Partei aus dieser Vereinbarung nicht mehr erforderlich ist;
c) Bei den personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch Inspire verarbeitet werden, handelt es sich um die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:
i) Angaben zur Person des Patienten (Titel, Vorname, Nachname);
ii) Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse);
iii) Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 4 Nr. 15 DSGVO der Patienten;
d) der Zweck der Verarbeitung ist die Bereitstellung der Services; und
e) betroffen von der Auftragsverarbeitung sind ausschließlich Patienten.
5.3. In Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die Inspire von oder im Namen des Arztes zur Verfügung gestellt werden, gilt: Inspire
a) verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und nach Weisungen des Arztes, sofern Inspire nicht gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt Inspire dem Arzt diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet;
b) ergreift für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für die Verarbeitung (Art. 32 DSGVO);
c) wirkt bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO durch den Arzt, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) sowie bei einer erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzung des Arztes (Art. 35 DSGVO) mit und unterstützt den Arzt nach besten Kräften. Inspire wird die dazu erforderlichen Angaben jeweils unverzüglich an den Arzt weiterleiten.
d) wird den Verantwortlichen unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Arzt erteilte Weisung ihrer Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt;
e) wird auf Weisung des Arztes personenbezogene Daten aus dem Auftragsverarbeitungsverhältnis berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder berechtigte Interessen von Inspire dem entgegenstehen. Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverarbeitungsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf Inspire nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Arzt erteilen;
f) bestätigt, dass ihr die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO bekannt sind. Inspire verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Arztes die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien fort;
g) wird alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten zugreifen können, auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und über die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehren;
h) teilt dem Arzt Störungen, Verstöße durch Inspire oder der bei Inspire beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in dieser Vereinbarung oder Weisungen getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unverzüglich ab Bekanntwerden mit.
i) sichert zu, den Arzt bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen.
5.4. Der Arzt erteilt Inspire eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von dritten Rechenzentrumsbetreibern, ausgelagerten Support-Anbietern und anderen Anbietern als Unterauftragsverarbeiter zur Unterstützung der Erbringung der Services. Inspire teilt auf Anfrage Einzelheiten zu seinen Unterauftragsverarbeitern mit und unterrichtet den Arzt über beabsichtigte Änderungen bei diesen Unterauftragsverarbeitern. Der Arzt hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen.
5.5. Inspire hat im Falle einer Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern vertraglich sicherzustellen, dass die in dieser Vereinbarung vereinbarten Pflichten von Inspire auch gegenüber den Unterauftragsverarbeitern gelten.
5.6. Inspire haftet gegenüber dem Arzt für die Einhaltung der Pflichten seiner Unterauftragsverarbeiter.
5.7. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Inspire in Drittländer erfolgt nur unter Einhaltung der Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO.
5.8. Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
5.9. Inspire verpflichtet sich zur Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Maßgabe von Art. 32 DSGVO. Eine aktuelle Beschreibung kann von dem Arzt jederzeit angefordert werden.
5.10. Nach Abschluss der Verarbeitung unter dieser Vereinbarung wird Inspire sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung stehen, dem Arzt nach dessen Wunsch aushändigen oder datenschutzgerecht löschen oder vernichten lassen.
6. Haftung
6.1. Inspire haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Inspire, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Inspire beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Inspire garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten.
6.2. Inspire haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Inspire oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
6.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Inspire außer in den Fällen der Ziffern 6.1, 6.2, 6.4 oder 6.5 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
6.4. Soweit Telekommunikationsdienstleistungen betroffen sind, haftet Inspire außer in den Fällen der Ziffer 6.1 gegenüber dem einzelnen Arzt bei leichter Fahrlässigkeit auf den Höchstbetrag von 12.500 EUR, gegenüber der Gesamtheit mehrerer Geschädigter auf einen Höchstbetrag von 10.000.000 EUR je schadensverursachendem Ereignis. Übersteigt im letzteren Fall die Entschädigung, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zu leisten ist, die genannte Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
6.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.6. Im Übrigen ist eine Haftung von Inspire ausgeschlossen.
6.7. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Inspire beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffern 6.1, 6.2 oder 6.5.
6.8. Der Arzt stellt Inspire von jeglichen Schäden, Haftung oder sonstigen Kosten frei, die Inspire infolge von Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen gegen diese Vereinbarung entstehen, es sei denn, der Arzt hat einen solchen Verstoß nicht zu vertreten. Der Arzt informiert Inspire unverzüglich schriftlich über den Anspruch.
7. Gebühr, Zahlung
7.1. Der Arzt ist berechtigt, die Services für eine Testphase von zehn Anwendungen kostenlos zu testen, um zu evaluieren, ob mit der Nutzung der Services Verbesserungen in der Abrechnung oder anderweitige Erleichterungen erzielt werden können. Mit Ablauf der Testphase endet automatisch die Nutzungsmöglichkeit der Services. Der Arzt kann sich zwar weiterhin auf der Plattform einloggen, aber er ist nicht mehr in der Lage, neue Dokumente zu erstellen. Jede weitere Nutzung der Services ab der 11. Anwendung ist kostenpflichtig.
7.2. Der Arzt verpflichtet sich, nach Ablauf der kostenlosen Testphase für ein Evaluierungsgespräch mit Inspire zur Verfügung zu stehen, in dem er anhand konkreter Fragen zur Nutzung der Services eine Bewertung dahingehend abgibt, ob sich die Services in der Praxis bewährt haben, sowie zu ihrer Anwenderfreundlichkeit und zu etwaigen Verbesserungspotentialen.
7.3. Wenn der Arzt die Services nach Ablauf der Testphase weiter nutzen möchte, hat er dies Inspire in dem Evaluierungsgespräch entsprechend mitzuteilen. In diesem Fall wird dem Arzt die Nutzungsmöglichkeit der Services wieder eingeräumt, anderenfalls wird der Zugang des Arztes durch Inspire gelöscht.
7.4. Das Entgelt für die weitere Nutzung der Services ab der 11. Anwendung wird von Inspire zusammen mit dem Kaufpreis für das Inspire-System abgerechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Das Nutzungsentgelt ist zusammen mit dem Kaufpreis nach Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 30 Werktagen auf die in der Rechnung genannte Kontoverbindung zu überweisen.
7.5. Wenn der Arzt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn gezahlte Beträge rückgängig gemacht werden, ist Inspire berechtigt, den Zugang zu den Services zu sperren.
8. Laufzeit und Beendigung
8.1. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Arzt die Services in Anspruch nehmen möchte und hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
8.2. Der Arzt kann diese Vereinbarung nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit zum Monatsende kündigen, indem er sein Konto bei Inspire löscht.
8.3. Inspire kann diese Vereinbarung nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit zum Monatsende durch schriftliche Mitteilung an den Arzt kündigen (einschließlich einer Mitteilung über die Plattform).
9. Vertraulichkeit
9.1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei derart zu behandeln, dass diese weder direkt noch indirekt Dritten in irgendeiner Form - weder mündlich, noch schriftlich oder auf andere Weise - offenbart werden, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt.
9.2. Als vertraulich gelten alle Informationen und Unterlagen, wie z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Daten, Schriftstücke, Aufzeichnungen, Dateien, Muster, Erläuterungen, Notizen, Dokumente und Artikel etc., welche die Parteien einander, analog oder digital, aushändigen, bzw. übermitteln. Der Begriff der vertraulichen Information ist im Lichte dieser Aufzählung weit zu verstehen. Des Weiteren gelten als vertraulich alle mündlichen Mitteilungen, die
a) als vertraulich oder gesetzlich geschützt erkennbar bezeichnet werden, oder
b) innerhalb von 30 Tagen nach der Übermittlung schriftlich als vertraulich bestätigt werden.
9.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, bzw. nicht mehr für solche Informationen, für welche eine Partei nachweisen kann, dass
a) die Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung der anderen Partei bereits bekannt waren, oder
b) die Informationen der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung durch eine Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt oder zugänglich waren oder nach Offenlegung bekannt oder zugänglich werden, oder
c) die Informationen rechtmäßig von einem der Geheimhaltungspflicht nicht unterliegenden Dritten erlangt worden sind, oder
d) die Informationen von Angestellten, Vertretern oder Unterauftragnehmern, welche keinen Zugang zu den übermittelten Informationen haben, unabhängig entwickelt wurden, oder
e) eine Partei zu der Weitergabe vorab ausdrücklich schriftlich durch die andere Partei ermächtigt worden ist, oder
f) aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung die Pflicht zur Weitergabe besteht. In diesem Fall hat die betroffene Partei die andere Partei - soweit zulässig - über die beabsichtigte Weitergabe vorab schriftlich zu informieren und die gesetzlich zulässigen und erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
9.4. Weder Inspire noch der Arzt dürfen die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für andere Zwecke als für die Erbringung oder den Erhalt der Services verwenden.
10. Genehmigungen
10.1. Für den Fall, dass der Arzt als angestellter Arzt tätig ist, verpflichtet sich der Arzt, diese Nutzungsbedingungen seinem Arbeitgeber vorzulegen und eine Dienstherrengenehmigung seines Arbeitgebers betreffend die Nutzung der Services einzuholen.
10.2. Für den Fall, dass der Arzt bei einem öffentlichen Krankenhausträger tätig ist (z. B. Universitätsklinikum), verpflichtet er sich weiterhin, zusätzlich eine Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen, soweit nach dem jeweils anwendbaren Landesrecht erforderlich.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Diese Vereinbarung unterliegt – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg, Deutschland.
11.2. Diese Vereinbarung ist im Hinblick auf die Services und die Plattform vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt.